So können Sie helfen

Unser Ziel, das kulturelle und historische Erbe des Kreises Gerdauen, wie es insbesondere in unserer Heimatstube in Büdelsdorf und dem Archiv in Rendsburg zusammengetragen wurde, dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und weiterzuentwickeln, können wir nur mit Ihrer Hilfe erreichen.

Sie wollen uns unterstützen? Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:

Mit einer Zustiftung: Das ist eine Geldzuwendung, die in den Kapitalstock der Stiftung einfließt und diesen erhöht, so dass höhere Erträge erzielt werden können (angesichts unseres relativ niedrigen Startkapitals und der noch niedrigeren Zinsen zur Zeit besonders wichtig!). Zustiftungen sind im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einer Höhe von einer Million Euro als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzbar (§ 10b Abs. 1a Satz 1 EStG) – und zwar neben dem üblichen Spendenabzug. Bitte vermerken Sie ausdrücklich das Wort ZUSTIFTUNG auf Ihrer Überweisung, da der Betrag sonst als normale Spende behandelt wird.

Mit einer Spende: Diese fließt auf das Girokonto der Stiftung und muss zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Der Kapitalstock als Grundlage für die nachhaltige Aufgabenerfüllung der Stiftung wird dadurch zwar nicht erhöht, aber auch für die laufende Arbeit benötigen wir natürlich Geld. Spenden sind ebenfalls steuerlich absetzbar.

Mit einer Anlassspende: Sie können auch einen persönlichen Anlass (Geburtstag, Ehe- oder Firmenjubiläum, Taufe, Hochzeit, Trauerfall oder ähnliches) nutzen, um die Stiftung Kreis Gerdauen zu unterstützen. Bitten Sie in diesem Fall Ihre Gäste um Zustiftungen beziehungsweise Spenden statt Geschenke. Es gibt dafür drei Varianten:

  • Barzuwendungen: Während der Feier übergeben Ihnen Ihre Gäste Barzuwendungen. Das gesammelte Geld überweisen Sie anschließend als Zustiftung beziehungsweise Spende (bitte genau vermerken) an uns und Sie bekommen dafür eine Zuwendungsbestätigung.
  • Zuwendungen Ihrer Gäste auf Ihr privates Konto: Die Gäste überweisen ihre Zuwendung auf Ihr privates Bankkonto. Sie leiten dann die gesammelten Beträge als Zustiftung beziehungsweise Spende (bitte genau vermerken) an uns weiter und schicken uns eine Liste mit den Zuwenderadressen sowie den jeweiligen Zuwendungsbeträgen zu. Wir übersenden Ihren Gästen dann die Zuwendungsbestätigungen.
  • Zuwendungen per direkter Überweisung an die Stiftung Kreis Gerdauen: Sie bitten Ihre Gäste, die Zustiftung beziehungsweise Spende (bitte genau vermerken) direkt auf das Konto der Stiftung Kreis Gerdauen zu überweisen. Wir senden Ihren Gästen die Zuwendungsbestätigungen zu.

ZUSTIFTUNGEN und Spenden (bitte genau vermerken) erbitten wir auf folgendes Konto:

Stiftung Kreis Gerdauen
IBAN: DE07 3407 0024 0514 4159 00, BIC: DEUTDEDB340
(Deutsche Bank Remscheid). 

Mit einer Sachzuwendung: Diese geht in das Eigentum der Stiftung über. Auch hierfür können wir Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Mit einer Schenkung von Geld, Vermögenswerten oder Immobilien zu Lebzeiten (es fällt aufgrund der Gemeinnützigkeit keine Schenkungssteuer an).

Mit einer Bedenkung der Stiftung im Testament oder Nachlass: Sie können die Stiftung zum Erben oder Miterben bestimmen und damit über Ihren Tod hinaus etwas für die Sicherung des kulturellen Erbes des Kreises Gerdauen tun. Bei der Vererbung von Geld, Vermögenswerten oder Immobilien an die Stiftung fällt aufgrund der Gemeinnützigkeit keine Erbschaftssteuer an.

Mit einem Vermächtnis: Statt die Stiftung selbst als Erbin einzusetzen, können Sie auch ein Vermächtnis in Ihr Testament aufnehmen, das Ihre Erben verpflichtet, bestimmte Geldbeträge als Zustiftung beziehungsweise Spende oder Sachwerte der Stiftung Kreis Gerdauen zuzuwenden. Diese Art der Zuwendung führt zu einer Verminderung der Erbschaftssteuer.

Mit der Zuwendung aus einer Erbschaft: Sollten Sie selbst als Erbe bedacht worden sein, können Sie dieses Erbe oder einen Teil dieses Erbes unserer Stiftung zuwenden und so die Erbschaftssteuer entsprechend verringern.

 

Wichtiger Hinweis: Ihre Zustiftung oder Spende können Sie selbstverständlich steuerlich geltend machen, unsere Stiftung ist als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt (Freistellungsbescheid FA Kiel vom 23.6.2020, StNr 20/293/88408). Zuwendungsbestätigungen stellen wir allerdings grundsätzlich erst ab einem Betrag von 300 Euro aus, wie es gesetzlich vorgesehen ist, und versenden diese am Anfang des auf die Zuwendung folgenden Jahres automatisch an die Spender und Zustifter. Bis zum Betrag von 299 Euro gilt der Kontoauszug oder Überweisungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt und wird von diesem anerkannt.

Mit Ihrer Unterstützung stärken Sie die Stiftung Kreis Gerdauen und helfen, das kulturelle Erbe unseres Heimatkreises und seiner Bewohner für zukünftige Generationen zu erhalten.

Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe!